Logo Lebensmittelecht

Verpackungsmaterial mit dem Vermerk "lebensmittelecht" oder "lebensmitteltauglich" darf im direkten Kontakt mit Lebensmitteln ohne gesundheitliche Bedenken verwendet werden. Die gleiche Bedeutung gilt für "lebensmittelrechtlich zugelassen".
Des Weiteren sollen weder der Geschmack noch der Geruch der Lebensmittel durch das Material beeinträchtigt werden.

Gibt es gesetzliche Regelungen?

Für den Begriff „lebensmittelecht“ gibt es keine amtliche Definition. Alle Verpackungsmaterialien, die im direkten Kontakt mit Lebensmitteln eingesetzt werden, gilt die „Rahmenverordnung“ (EG) Nr. 1935/2004 VG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.
Diese Rahmenverordnung Nr. 1935/2004 VG bedeutet, dass von den Verpackungsmaterialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, unter normalen und vorausschaubaren Verwendungsbedingungen keine oder nur so geringe Mengen an stofflichen Bestandteilen auf die Lebensmittel übergehen dürfen, dass
1. die Gesundheit der Menschen nicht gefährdet wird.
2. keine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel eintritt.
3. das die Lebensmittel weder im Geschmack noch im Geruch beeinträchtigt werden.
Übrigens wird der Übergang von Stoffen aus Verpackungsmaterial auf Lebensmittel „Migration“ genannt.
Für alle Materialien wie z. B. Kunststoffe, Folien, Gummi, Aluminium, Styropor, Papier oder Karton usw., die als Verpackung für Lebensmittel verwendet werden können, gilt diese Rahmenverordnung.

Welcher Kunststoff ist lebensmittelecht?

Besonders für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, gilt zusätzlich zu der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 VG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union die Verordnung 10/2011/EU. Diese Verordnung schreibt vor, dass die Hersteller von Kunststoffverpackungen deren Lebensmitteleignung über einen Migrationstest nachweisen müssen.
Mit einer Konformitätserklärung bestätigen die Hersteller von Kunststoffverpackungen, dass diese den rechtlichen Vorschriften für einen direkten Kontakt mit Lebensmitteln entspricht. Alle bei uns eingesetzten Rohstoffe verfügen über eine entsprechende FDA-Zulassung. Mit unserer sogenannten Konformitätserklärung bestätigen wir Ihnen als Hersteller einer Verpackung, dass diese den rechtlichen Vorschriften für einen direkten Lebensmittelkontakt entspricht.

 

unsere Produkte 

Produktübersicht Beutel | Folie | Schlauch

Außerdem produzieren wir noch Flach-Doppel-Beutel, Kasten Einsätze doppelt ineinandergelegt, Kreuzbodenbeutel mit abgeschweißten und abgeschnittenen Ecken, Kreuzbodenbeutel doppelt ineinandergesteckt, Müllbeutel, Ventilsäcke, Trapezbeutel, Flachhauben, Seitenfaltenbeutel, Rundenbodenbeutel doppelt ineinander gesteckt, mit doppelter Bodenronde, oder mit Deckelscheibe versehen, Raffschlauch, Reiterband, Seitenfaltenschlauch und vieles mehr. Auch Beutel, Schlauch und Zuschnitte mit Abrißperforation auf Rolle gehören zu unserem Lieferprogramm. Als Zusätze können wir die Beutel mit Slip, Antistatikum, Antiblock, Antifog, elektrisch ableitfähig, schwer entflammbar, rutschhemmend oder UV-beständig ausrüsten. Mischfolien aus LDPE, MDPE und LLDPE werden genau nach Ihren Materialbedürnissen gefertigt. Auch kleinere Mengen sind möglich. Kaufen Sie direkt beim Hersteller!

Qualität aus Rheinberg/Orsoy. Seit über 70 Jahren produzieren wir hochwertige Verpackungsmaterialien aus Polyethylen oder Polypropylen.

Als kostenkünstige Alternative zu unseren 1a Rohstoffen bieten wir auch unser Premium-Regenerat (rLDPE) an. Dieses sortenreine Eigen-Regnerat wird bei uns aus Produktionsabfällen hergestellt.

 Kontakt 

Polymer-Synthese-Werk GmbH
47495 Rheinberg
Sie finden uns auch hier:

Handel nur mit Gewerbetreibenden

Poylmer-Synthese-Werk GmbH Rheinberg Hersteller von Beutel, Folie und Schlauch aus PE und PP

Logos Jubi_Eco_PRS